In den folgenden Aufgabenbereichen werde ich gerne für Sie tätig:
- Artenschutzprüfung (ASP) / Artenschutzgutachten / Fachbeiträge für folgende Bereiche:
- Windenergieanlagen (WEA) / Windparks
- Verkehrsinfrastruktur
- Leitungstrassen
- Rohstoffabbau / Abgrabungen
- Bauvorhaben
- Abriss- und Sanierung von Gebäuden
Artenschutzprüfung (ASP) / Artenschutzgutachten / Fachbeiträge
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht der Artenschutz bei verschiedenen Planvorhaben. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde das europäische Artenschutzrecht auf nationaler Ebene umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG verpflichten bei Eingriffen in Natur und Landschaft zur Durchführung einer Artenschutzprüfung. Sie gelten für die Arten des Anhangs IV der europäischen FFH-Richtlinie und für die europäischen Vogelarten.
Eine Artenschutzprüfung ist dreistufig aufgebaut. In der Vorprüfung (Stufe 1) erfolgt die Ermittlung der möglicherweise betroffenen Arten. Kann hier die Betroffenheit von europäisch geschützten Arten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten) ausgeschlossen werden, ist die Prüfung abgeschlossen. Ansonsten ist eine Art-für-Art-Betrachtung (Stufe 2) erforderlich. Dabei wird für jede potenziell vorkommende oder nachgewiesene europäisch geschützte Art eine mögliche Betroffenheit geprüft und – sofern möglich – Maßnahmen zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung konzipiert. Können trotz Maßnahmen Verstöße gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, muss eine Ausnahmeprüfung (Stufe 3) nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erfolgen.
Um eine Artenschutzprüfung durchführen zu können, müssen zumeist die europäisch geschützten Arten kartiert werden. Nach erfolgter Erfassung wird dann auf der Grundlage der Ergebnisse ein Gutachten erstellt. Dieses ist die Basis für die nach einheitlichem Schema durchzuführende Artenschutzprüfung.
Die Durchführung der Artenschutzprüfung, die Anfertigung des Gutachtens und die dazu erforderlichen Erfassungen sind meine Aufgabe.
Windenergieanlagen (WEA) / Windparks
Mein Leistungsspektrum umfasst Brut-, Rast- und Zugvogelerhebungen im Rahmen von Windkraftplanungen in allen Landschaftstypen Deutschlands, Spezialerfassungen schwieriger Arten (z. B. Haselhuhn, Eulenarten, Schwarzstorch, Mornellregenpfeifer) sowie Funktionsraumanalysen von Großvögeln.
Fledermauserfassungen führe ich in Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern durch.
Je nach Standort können über die Vögel und Fledermäuse hinaus auch weitere Untersuchungen erforderlich werden. In diesem Zusammenhang biete ich Erfassungen von Amphibien und Reptilien, Wildkatze und verschiedenen Insektengruppen an. Zu allen genannten Artengruppen erstelle ich Artenschutzgutachten und führe Artenschutzprüfungen durch.
Verkehrsinfrastruktur
Bei Verkehrswegeplanungen müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, vor allem Lebensraumverlust, Kollision mit Fahrzeugen oder Oberleitungen, Zerschneidungs- und Barrierewirkung, Störwirkung durch Lärm, Licht und Fahrzeugbewegung und baubedingte Auswirkungen. Entsprechend können verschiedene Artengruppen auf unterschiedliche Weise betroffen sein.
Im Rahmen von Verkehrswegeplanungen biete ich die Erfassung von Brut- und Rastvögeln, Wildkatze, Amphibien, Reptilien, verschiedenen Insektengruppen und in Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern auch von Fledermäusen an. Dazu fertige ich Artenschutzgutachten an und führe Artenschutzprüfungen durch.
Leitungstrassen
Stromleitungen können für Vögel ein Kollisionsrisiko darstellen. Leitungstrassen (z. B. Stromleitungen, Gasleitungen, Fernwärmeleitungen) können Lebensräume zerschneiden bzw. für einige Arten Barrierewirkung entfalten. Andere Arten (z. B. Reptilien) können sogar von der Offenhaltung einer Trasse profitieren. Die Auswirkungen von Leitungstrassen sind vielschichtig und erfordern eine umfassende Betrachtung.
Für die Planung von Leitungstrassen biete ich folgende Erfassungen an: Brut-, Rast- und Zugvögel, Wildkatze, Amphibien, Reptilien, verschiedene Insektengruppen, Lebensraum- und Biotoptypen.
Rohstoffabbau / Abgrabungen
Abgrabungen von Kies, Sand, Kalk und anderen Rohstoffen sind mit tiefgreifenden Änderungen in Natur und Landschaft verbunden. Einerseits gehen Lebensräume verloren, andererseits können aber auch spezielle Lebensräume für seltene Arten entstehen.
Mein Leistungsspektrum für die Planung von Abgrabungen und Steinbrüchen umfasst die Kartierung von Brut- und Rastvögeln, Reptilien, Amphibien, verschiedenen Insektengruppen, Biotop- und Lebensraumtypen und Vegetation. In Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern führe ich auch die Erfassung von Fledermäusen durch.
Zudem biete ich artenschutzfachliche Beratung z. B. zur Vermeidung von Konflikten mit Uhu- und Reptilienvorkommen während des Abbaus und zur Gestaltung der Gruben nach Ende des Abbaus an.
Bauvorhaben
Beim Bau von Wohnhäusern, Gewerbegebieten etc. kommt es zu einem direkten Lebensraumverlust, durch den verschiedene Artengruppen betroffen sein können. Die Belange des Artenschutzes werden bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen berücksichtigt. Dazu biete ich die Erfassung aller üblicherweise relevanten Artengruppen wie Vögel, Amphibien, Reptilien, verschiedene Insektengruppen und (in Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern) Fledermäusen an. Ich führe Artenschutzprüfungen durch und erstelle Artenschutzrechtliche Fachbeiträge.
Abriss- und Sanierung von Gebäuden
Insbesondere Fledermäuse und Vögel, aber auch Reptilien und andere Artengruppen können beim Abriss oder bei der Sanierung von Gebäuden betroffen sein.
In Zusammenarbeit mit meinen Kooperationspartnern prüfe ich Gebäude auf Fledermausvorkommen. Zudem erfasse ich Vogelvorkommen und, sofern erforderlich, auch Reptilien und andere Artengruppen an und in (von Sanierung oder Abriss betroffenen) Gebäuden.